BEHG-Abgabe
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt in Deutschland seit 2021 den nationalen Handel mit Emissionszertifikaten für Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Verkehr.
Es legt fest, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen oder zur Wärmeerzeugung verwenden, Zertifikate für die Menge an CO2-Emissionen erwerben müssen, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen. Jede Abfallart wird mit dem gültigen Zertifikatspreis und einem Standard-Emissionsfaktor multipliziert. Die Berechnung der Standard-Emissionsfaktoren sind in der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) aufgeführt. Die Höhe der CO2-Abgabe pro Abfallart entnehmen Sie dem folgenden Dokument: